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Hier finden Sie die Ausführungshinweise zu den Nichtraucherschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer:
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte und Unterschiede der Nichtraucherschutzgesetze aller Bundesländer in Bezug auf Gaststätten für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
Aktuelles! zum Verfassungsgerichtsurteil vom 30.07.08 Dieses Urteil ist leider kein wirklicher Sieg für uns Raucher, denn es steht zu befürchten, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Gesetzgeber den Empfehlungen des Verfassungsgerichts folgen wird. Das heißt, dass die Nichtraucherschutzgesetze zu überarbeiten sind, so dass bis Ende 2009 alle Ausnahmeregelungen aus den Ländergesetzgebungen beseitigt werden um einen umfassenden Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Denn die vorläufige Erlaubnis in kleine Kneipen in Baden Württemberg und Berlin rauchen zu dürfen, stützt sich nur auf die Ungleichbehandlung dieser Lokale gegenüber denen die einen Nebenraum haben in dem geraucht werden darf. Somit wird es höchst wahrscheinlich spätestens Ende 2009 auch in Gaststätten mit Nebenräumen verboten werden zu rauchen und das dann ziemlich sicher in allen Bundesländern. siehe dazu auch Kommentar unter http://www.ruhrbarone.de/verfassungsgereichtsurteil-nur-eine-zigarettenpause-vor-dem-rauchverbot/ AUFRUF zur Solidarität Darum ist es von besonderer Wichtigkeit, dass möglichst viele Wirte, auch die in deren Nebenräume noch geraucht werden darf, schnellstens unserem Verein beitreten, denn dann sind sie nicht nur auf den Fall, wenn das Nichtraucherschutzgesetz auf Gaststätten mit Nebenraum ausgeweitet wird, vorbereitet, sondern was noch viel wichtiger ist, NUR EINE GROSSE GEMEINSCHAFT bildet eine starke Lobby mit echten Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Gesetzgeber. Warten Sie nicht bis es zu spät ist, wir kämpfen auch für Sie WERDEN SIE MITGLIED IM VEREIN RAUCHGENUSS e.V. |
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