Leitfaden

Willkommen im Verein

RAUCHGENUSS e.V.

Eingetragen beim Amtsgericht München

VR 201376

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Selbstbestimmt leben!

 

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Der Nichtraucherschutz wird durch unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern geregelt. (die einzelnen Gesetze finden Sie unter dem Button Gesetze) Dementsprechend haben wir, an die jeweiligen Gesetze angepasst, unterschiedliche Vorgehensweisen und Strategien entwickelt, die es ermöglichen auch in Ihrer Gaststätte zu Rauchen, unabhängig davon, welche Art von Lokal Sie betreiben und in welchem Bundesland es sich befindet.

Individuell angepasst erhält jeder Gastronomiebetrieb, der Mitglied beim Verein RAUCHGENUSS e.V. ist, einen detaillierten Leitfaden, der die genaue Vorgehensweise beschreibt und worauf zu achten ist, um Ärger mit dem zuständigen Ordnungsamt zu vermeiden.

Aus diesem Grund können wir an dieser Stelle keinen allgemein gültigen Leitfaden abdrucken, aber auch weil unser Wissensvorsprung ausschließlich nur unseren Mitgliedern vorbehalten sein soll.

Über einige, allgemeingültige Grundsätze, wollen wir Sie dennoch informieren:

bulletDurch Ihre Mitgliedschaft im Verein RAUCHGENUSS e.V. entscheiden Sie sich nicht dafür, dass Ihr Lokal grundsätzlich ein Raucherlokal ist. ( Warum auch, Sie wollen doch beide Zielgruppen als Gäste haben sowohl RAUCHER, als auch NICHTRAUCHER)
bulletIhr Lokal, wird auch nicht zu einem so genannten Raucherclub. (Oder wollen Sie konsequent nur noch Clubmitglieder als Gäste haben und alle Anderen ausschließen?) Ausnahmen: In Bayern und NRW als Besonderheit durch den Gesetzgeber möglich.
bulletIhr Lokal ist kein Vereinslokal. (Denn eine Wandlung zum Vereinslokal, kann in einigen Bundesländern den Entzug der Schanklizenz zur Folge haben) Ausnahmen: Hessen und Hamburg
bulletSelbstverständlich bleibt Ihr Lokal weiterhin ein Öffentliches Lokal im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) in der Fassung vom 20. Nov.1998 (BGB1 I S. 3418) zuletzt geändert durch Art.10 des Gesetzes vom 7. Sept. 2007 (BGB1 I S.2246) damit bleibt Ihr Lokal grundsätzlich weiterhin öffentlich zugänglich. (Denn der Hinweis, mancher privater Raucherclubs einzelner Gastwirte, das Lokal sei kein öffentliches Lokal mehr sondern ausschließlich Clubmitgliedern vorbehalten, kann den Entzug der Schanklizenz zur Folge haben und/oder sich auch steuerlich negativ auswirken)
bulletWir rufen nicht zum Gesetzesbruch auf, sondern nutzen die im Rahmen der Gesetzgebung möglichen Freiräume und Gestaltungsvarianten. Auch ist der Verein RAUCHGENUSS e.V.  auf eventuelle zukünftige Verschärfung der Gesetze vorbereitet.
bulletUm Konflikte zu vermeiden ist es zwingend notwendig dass sich alle Gastronomen in unserem Verein präzise an den vom Verein ausgehändigten Leitfaden halten. Eine lasche, oder ungenaue Vorgehensweise schadet uns Allen und dem Ruf des Vereins, daher können Wirte die sich nicht daran halten vom Verein ausgeschlossen werden.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, über die verschiedenen Vorgehensweisen des Vereins Rauchgenuss e.V. in Abhängigkeit von der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer:

Übersicht Vorgehensweise

Exemplarisch, für die momentane Vorgehensweise des Ordnungsamtes beim Vollzug des Gesetzes in Bayern, haben wir ein Schreiben des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstatt München beigefügt.

Daran können Sie erkennen, dass alle Forderungen des Gesetzgebers wie z.B. Zutrittskontrolle, Mitgliedsausweis mit Namen und fortlaufender Mitgliedsnummer, Kennzeichnung des Lokals und Altersverifikation der Mitglieder vom Verein RAUCHGENUSS e.V. genauestens erfüllt wird.

SCHREIBEN KVR

 

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Stand: 01. Mai 2008   
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